FÜHRERSCHEINE, ZAHLUNG UND FORMALITÄTEN
Bei älteren Bootsführerscheinen sollten Sie vor einer Yachtcharter in Kroatien genau prüfen, ob der vorhandene Befähigungsnachweis anerkannt wird. Auf älteren Dokumenten steht teilweise nur „Sportbootführerschein“, während neuere Scheine ausdrücklich als „Sportbootführerschein See“ bezeichnet sind.
Der alte Sportbootführerschein sowie ältere Scheine wie BR, BK und C stehen nicht auf der kroatischen Liste der anzuerkennenden Befähigungsnachweise. In der Vergangenheit konnte deshalb die Weiterfahrt verweigert werden. Gegen entsprechenden Nachweis und Gebühren kann vor der Reise beim Deutschen Segler-Verband oder beim Deutschen Motoryachtverband ein aktueller amtlicher Führerschein beantragt werden.
Der Sportbootführerschein ist in Kroatien außerdem auf Yachten bis 30 Bruttoraumtonnen begrenzt. Für größere Yachten wird der Sportseeschifferschein benötigt. Das betrifft beispielsweise größere Katamarane wie eine Lagoon 45.
Auch der Rudergänger muss über einen entsprechenden Befähigungsnachweis verfügen. Ist der Skipper die einzige Person mit Führerschein an Bord, muss er während der Fahrt selbst am Steuer bleiben.
Auch deutsche Staatsbürger ohne Sportbootführerschein können eine Yacht führen, wenn sie das kroatische Küstenpatent erwerben.
Ab dem 1. Juni findet die Prüfung jeden Samstag um 8:00 Uhr im Hafengebäude von Pula statt. Die Prüfung kann auch auf Deutsch abgelegt werden. Am Freitag vor der Prüfung werden folgende Unterlagen benötigt:
- Zwei Passfotos im Format 2,5 × 3 cm, höchstens sechs Monate alt
- Eine Kopie des Reisepasses oder Personalausweises
- Die Einzahlungsquittung über die Prüfungsgebühr
- Gebührenmarken
- Der ausgefüllte Antrag
Die Gebühren belaufen sich insgesamt auf rund 115 Euro.
Das Küstenpatent B berechtigt zum Führen von Segel- und Motoryachten bis 30 BRZ, was ungefähr einer Länge von 18 Metern entspricht. Eine Einschränkung hinsichtlich der Motorisierung besteht nicht. Das Mindestalter für den Erwerb beträgt 16 Jahre. Das Küstenpatent gilt neben Kroatien im Bereich der Adria sowie in Griechenland, Slowenien, Italien und Spanien.
Der Skipper benötigt mindestens den Sportbootführerschein See und entsprechende Segelerfahrung. Ein Pyroschein, wie er von der Ostsee bekannt ist, wird in Kroatien derzeit nicht verlangt. Ein gültiges Sprechfunkzeugnis ist vorgeschrieben.
Vor dem Törn benötigen wir die vollständige Crewliste. Am einfachsten übermitteln Sie die Angaben über die E-Crew-Liste im Kunden-Login.
Kopien von Personalausweis und Führerschein werden im Vorfeld nicht angefordert oder gespeichert. Die Dokumente müssen Sie jedoch während der Reise dabeihaben. Vorab benötigen wir ausschließlich die Angaben, die in der E-Crew-Liste abgefragt werden.
Kartenzahlung ist in Kroatien grundsätzlich weit verbreitet. An unseren Charterbasen gelten für Basispaket, Extras und Kurtaxe jedoch unterschiedliche Zahlungsregelungen, um die Abwicklung vor Ort möglichst einfach zu halten.
- In Pula werden Basispaket, Extras und Kurtaxe vor Ort bar in Euro bezahlt.
- In Punat werden Basispaket, Extras und Kurtaxe vor Ort bar in Euro bezahlt.
- In Rogoznica kann das Basispaket mit Karte bezahlt werden. Extras und Kurtaxe werden vor Ort bar in Euro bezahlt.
Ganz ohne Kaution ist die Charter nicht möglich. Vor Ort kann jedoch der „Damage Waiver“ gebucht werden, wodurch sich die zu hinterlegende Kaution deutlich reduziert.
- Die Gebühr beträgt 150 Euro, bei Katamaranen 300 Euro.
- Anschließend werden nur noch 100 Euro Kaution hinterlegt. Das gilt auch für Katamarane.
- Im Schadensfall entstehen damit Kosten von insgesamt 250 Euro beziehungsweise 400 Euro bei einem Katamaran.
- Bleibt die Yacht schadenfrei, fällt nur die Gebühr von 150 Euro beziehungsweise 300 Euro an. Die hinterlegten 100 Euro werden beim Check-out zurückgezahlt.
Ja. Auch mit einer abgeschlossenen Kautionsversicherung muss die Kaution vor Ort per Kreditkarte hinterlegt werden. Der Betrag wird zunächst lediglich auf der Karte reserviert.
Bei einem größeren Schaden kann die Reservierung in eine tatsächliche Abbuchung umgewandelt werden. Sie erhalten anschließend eine Rechnung über den belasteten Betrag. Diese reichen Sie bei Ihrer Kautionsversicherung ein. Die Versicherung erstattet den Betrag entsprechend den Versicherungsbedingungen abzüglich der vereinbarten Selbstbeteiligung.
TÖRN, BORDLEBEN UND VERSORGUNG
Die Yachtübernahme beginnt am Samstag ab 15:00 Uhr. Nach dem Törn kehren Sie am Freitagabend zur Charterbasis zurück und verbringen die letzte Nacht noch an Bord. Der Check-out erfolgt am Samstagmorgen um 08:00 Uhr.
Eine Übernahme bereits am Freitagabend, wie sie teilweise an der Ostsee möglich ist, ist in Kroatien nicht vorgesehen. Die vorherige Crew bleibt bis Samstagmorgen an Bord.
Das Basispaket bündelt mehrere Leistungen, die bereits im angegebenen Charterpreis enthalten sind. Dazu gehören ein WLAN-Router mit 20 GB Internet pro Woche, bezogene Betten mit Bettwäsche für alle Crewmitglieder, die Endreinigung, Gas, ein Dinghy und ein Tablet mit Navigationssoftware.
Da diese Leistungen in Kroatien steuerlich anders behandelt werden als die eigentliche Chartergebühr, wird das Basispaket separat ausgewiesen. Der Betrag wird beim Check-in vor Ort bar bezahlt. Im Chartervertrag und in den auf der Website ausgewiesenen Preisen ist das Basispaket bereits berücksichtigt.
Die meisten unserer Gennaker verfügen über einen Bergeschlauch. Zwei Gennaker sind ohne Bergeschlauch ausgestattet. Fragen Sie beim Check-in, welcher Gennaker für Ihre Yachtgröße verfügbar ist.
Bei längeren Törns oder einem geplanten Crewwechsel können Sie zusätzliche Bettwäsche erhalten. Teilen Sie uns den Bedarf bitte bereits vor Beginn des Törns mit.
Ein Set Wechselbettwäsche kostet vor Ort 15 Euro. Ein Handtuchset mit einem großen und einem kleineren Handtuch wird mit 10 Euro berechnet.
Hunde können auf ausgewählten Yachten mitgenommen werden. Da dies nicht bei jeder Charteryacht möglich ist, klären Sie bitte vor dem Törn, ob Ihr Hund auf der gebuchten Yacht erlaubt ist. Der Chartervertrag wird anschließend entsprechend ergänzt.
Nach einem Törn mit Hund ist eine besonders gründliche Reinigung erforderlich. Für diesen zusätzlichen Reinigungsaufwand werden 100 Euro berechnet.
Ja. Unsere Yachten sind für dieses Fahrtgebiet versichert. Die erforderlichen Seekarten sind am Stützpunkt verfügbar. Auf Wunsch erhalten Sie auch eine italienische Gastlandflagge.
Yachten unter deutscher Flagge können in Pula ausklarieren und anschließend direkt in Richtung Venedig segeln. Das Bootszeugnis dieser Yachten gilt für die gesamte Adria. Nach dem Ausklarieren muss der direkte Weg nach Italien genommen werden.
Yachten unter kroatischer Flagge müssen in Umag ausklarieren. Ihre Zulassung gilt für Küstengewässer bis maximal zwölf Seemeilen von der Küste. Nach dem Ausklarieren führt der Törn deshalb entlang der Küste zunächst nach Slowenien und anschließend weiter nach Italien. Eine direkte Überfahrt von Umag nach Italien würde die Zwölf-Seemeilen-Zone verlassen.
Bei einer Fahrt ins Ausland müssen Sie in Kroatien ordnungsgemäß ausklarieren und bei der Rückkehr wieder einklarieren. Wird diese Formalität versäumt, kann die Yacht festgesetzt werden.
In Italien und Slowenien ist unabhängig von deutscher oder kroatischer Flagge keine zusätzliche Anmeldung erforderlich. Alle Yachten verfügen über eine Haftpflichtdeckung von 7.000.000 Euro.
Geben Sie Italien bereits bei der Buchung als geplantes Törnziel an, können wir Flagge und Karten vorbereiten und Ihnen aktuelle zusätzliche Informationen mitgeben. Informationen zu Yachthäfen in Venedig erhalten Sie außerdem beim Stützpunktleiter.
Von Mitte April bis Mitte Oktober sind die großen Supermärkte täglich, einschließlich sonntags, bis 20:00 Uhr geöffnet. In Pula und in der Marina Frapa gibt es zusätzlich kleinere Märkte, in denen Sie sich bei einer Ankunft am Samstagabend zunächst mit dem Nötigsten versorgen können.