Kroatien – Versicherungen

KROATIEN – VERSICHERUNGEN

Versicherung bei Yachtcharter Kroatien

WELCHE VERSICHERUNGEN SIND BEI IHRER CHARTER IN KROATIEN ENTHALTEN

Bei Ihrer Yachtcharter in Kroatien sind wichtige Risiken bereits abgesichert. Zum enthaltenen Versicherungsschutz gehören eine Vollkaskoversicherung für Schäden an der gecharterten Yacht, eine Haftpflichtversicherung ohne Selbstbeteiligung und eine Charterausfallversicherung.

Bei der Vollkaskoversicherung richtet sich die Selbstbeteiligung nach der Yachtgröße. Bestimmte finanzielle Risiken können Sie mit zusätzlichen Versicherungen weiter absichern.

Bei der Charter inklusive

  • Vollkaskoversicherung für Schäden an der eigenen Yacht
  • Haftpflichtversicherung ohne Selbstbeteiligung
  • Haftpflichtdeckung bis 2,5 Mio. Euro
  • Charterausfallversicherung bei einem versicherten Schaden

Selbstbeteiligung, Kaution und zusätzlicher Versicherungsschutz

Die enthaltenen Versicherungen können mit Selbstbeteiligungen verbunden sein. Zusätzlicher Versicherungsschutz kann bestimmte finanzielle Risiken ergänzend absichern.

  • Vollkaskoversicherung: Die Höhe der Selbstbeteiligung richtet sich nach der Yachtgröße.
  • Charterausfallversicherung: Bei einer Inanspruchnahme ist eine zusätzliche Selbstbeteiligung in Höhe der Kaution vorgesehen.

Kautionsversicherung

Eine Kautionsversicherung kann die finanziellen Folgen eines Schadens an der Yacht zusätzlich absichern.

  • Erstattung: Im versicherten Schadenfall wird die Kaution erstattet.
  • Prämie und Selbstbeteiligung: Die Höhe richtet sich nach der jeweiligen Kautionshöhe.

Reiserücktrittskosten-Versicherung

  • Erstattung: Bei einer Stornierung aus gesundheitlichen Gründen werden nach den hinterlegten Mallorca-Angaben 80 Prozent der Stornokosten erstattet.
  • Versicherungsschutz: Chartergebühr und Flugkosten können einbezogen werden.

Erweiterte Skipper-Haftpflichtversicherung

Eine erweiterte Skipper-Haftpflichtversicherung ergänzt den vorhandenen Schutz für das Risiko, bei grob fahrlässigem Verhalten als Skipper in Regress genommen zu werden.


Was ist bei einem Schaden während des Törns zu tun?

Entsteht während des Törns ein Schaden, sind Schadensbegrenzung, frühzeitige Information und Dokumentation wichtig.

  1. Schaden begrenzen: Verhindern Sie zunächst, dass sich der Schaden vergrößert.
  2. Stützpunkt informieren: Melden Sie den Vorfall so früh wie möglich.
  3. Vorfall dokumentieren: Halten Sie den Schaden und seinen Hergang fest.
  4. Weiteres Vorgehen abstimmen: Klären Sie Reparaturen und Schadenbewertung mit First Class Sailing.

Schaden und Hergang dokumentieren

  • Vorfall: Halten Sie fest, was passiert ist und welche Schäden erkennbar sind.
  • Logbuch: Dokumentieren Sie den Vorfall auch im Logbuch.
  • Grundberührung: Notieren Sie die genaue Position.

Bei bestimmten Schäden weitere Stellen einschalten

Reparaturen und Schadenbewertung abstimmen

Stimmen Sie das weitere Vorgehen mit Ihrem Stützpunktleiter ab.

Zusätzlicher Versicherungsschutz

Kaution, Reiserücktritt und Skipperrisiken zusätzlich absichern

Über die bereits enthaltenen Versicherungen hinaus können Sie weitere finanzielle Risiken Ihrer Yachtcharter absichern. Wir empfehlen für diese Versicherungen unseren Partner Yacht-Pool. Dazu zählen:

Kautionsversicherung

Sie erstattet bei einem Schaden an der Yacht die Kaution. Prämie und Selbstbeteiligung richten sich nach der Höhe Ihrer Kaution.

Reiserücktrittskosten-Versicherung

Bei einer Stornierung aus gesundheitlichen Gründen werden 80 Prozent der Stornokosten erstattet. Chartergebühr und Flugkosten können versichert werden.

Erweiterte Skipper-Haftpflichtversicherung

Sie erweitert den Schutz um das Risiko, bei grob fahrlässigem Verhalten als Skipper in Regress genommen zu werden. Grobe Fahrlässigkeit ist in der enthaltenen Basis-Skipperhaftpflichtversicherung nicht versichert.

Häufige Fragen zu Versicherungen bei der Yachtcharter in Kroatien

Welche Versicherungen sind bei meiner Yachtcharter in Kroatien bereits enthalten?

Zum enthaltenen Versicherungsschutz gehören eine Vollkaskoversicherung für Schäden an der gecharterten Yacht, eine Haftpflichtversicherung ohne Selbstbeteiligung und eine Charterausfallversicherung.

Wie hoch ist die Selbstbeteiligung bei der Vollkaskoversicherung?

Die Höhe der Selbstbeteiligung ist nach der Größe der gecharterten Yacht gestaffelt. Diese Selbstbeteiligung kann zusätzlich versichert werden.

Was deckt die Haftpflichtversicherung ab?

Die enthaltene Haftpflichtversicherung deckt Personen-, Sach- und Vermögensschäden an fremdem Eigentum bis zu einer Höhe von 2,5 Mio. Euro ab. Für diese Versicherung ist keine Selbstbeteiligung vorgesehen.

Wann greift die Charterausfallversicherung?

Die Charterausfallversicherung deckt Einnahmeausfälle ab, wenn eine beschädigte Yacht nach einem Schaden nicht unmittelbar wieder verchartert werden kann. Im Schadenfall fällt zusätzlich eine Selbstbeteiligung in Höhe der Kaution an. Je nach Versicherung sind bis zu vier Wochen Charterausfall oder eine Ausfallsumme von 20.000 Euro abgesichert.

Was leistet eine Kautionsversicherung?

Die Kautionsversicherung erstattet bei einem versicherten Schaden an der Yacht die Kaution. Prämie und Selbstbeteiligung richten sich nach der Höhe der jeweiligen Kaution.

Was deckt die Reiserücktrittskosten-Versicherung ab?

Bei einer Stornierung aus gesundheitlichen Gründen werden 80 Prozent der Stornokosten erstattet. Chartergebühr und Flugkosten können in den Versicherungsschutz einbezogen werden.

Wofür ist eine erweiterte Skipper-Haftpflichtversicherung sinnvoll?

Sie erweitert den Versicherungsschutz um das Risiko, bei grob fahrlässigem Verhalten als Skipper in Regress genommen zu werden. Grobe Fahrlässigkeit ist in der enthaltenen Basis-Skipperhaftpflichtversicherung nicht versichert.

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