Ostsee – Versicherungen

OSTSEE – VERSICHERUNGEN

Versicherung bei der Yachtcharter Ostsee

WELCHE VERSICHERUNGEN SIND BEI IHRER CHARTER BEREITS ENTHALTEN?

Für die Charteryachten von First Class Sailing an der Ostsee besteht bereits ein Versicherungspaket. Dazu gehören eine Vollkaskoversicherung für Schäden an der gecharterten Yacht, eine Haftpflichtversicherung für versicherte Schäden gegenüber Dritten und eine Charterausfallversicherung.

Trotz dieses Versicherungsschutzes bleibt die im Chartervertrag festgelegte Kaution wichtig. Ihre konkrete Höhe wird mit der Buchung festgelegt und liegt in der Regel zwischen 1.000 und 3.000 Euro.

Bei der Charter inklusive

  • Vollkaskoversicherung der Yacht
  • Haftpflichtversicherung ohne Selbstbeteiligung
  • Charterausfallversicherung
  • Kaution wird mit der Buchung festgelegt

Versicherungsschutz im Überblick

  • Vollkaskoversicherung: Deckt versicherte Schäden an der gecharterten Yacht. Die Selbstbeteiligung orientiert sich an der vereinbarten Kaution.
  • Haftpflichtversicherung: Deckt versicherte Schäden gegenüber Dritten und besteht ohne Selbstbeteiligung.
  • Charterausfallversicherung: Greift, wenn eine beschädigte Yacht anschließend nicht wie geplant weiterverchartert werden kann. Der Selbstbehalt liegt in der Regel bei 500 bis 1.500 Euro.

Wie hoch ist die Kaution?

Die Kaution wird bei der Buchung festgelegt und beträgt in der Regel 1.000 bis 3.000 Euro. Die konkrete Summe für Ihre Yacht finden Sie in Ihren Buchungsunterlagen.

Zusätzlicher Versicherungsschutz

Kaution, Reiserücktritt und Skipperrisiken zusätzlich absichern

Über das bereits enthaltene Versicherungspaket hinaus können zusätzliche Versicherungen sinnvoll sein. Wir empfehlen für diese Versicherungen unseren Partner Yacht-Pool. Dazu zählen:

Kautionsversicherung

Sie kann das finanzielle Risiko aus der hinterlegten Kaution reduzieren. Die Kaution selbst muss bei der Charter dennoch hinterlegt werden.

Reiserücktrittskostenversicherung

Sie kann relevant sein, wenn die gebuchte Reise aus einem versicherten Grund nicht angetreten werden kann. Maßgeblich sind die jeweiligen Versicherungsbedingungen.

Erweiterte Skipper-Haftpflichtversicherung

Sie ergänzt den vorhandenen Versicherungsschutz um zusätzliche skipperbezogene Risiken. Umfang und Voraussetzungen richten sich nach dem gewählten Versicherungstarif.

Was ist bei einem Schaden während des Törns zu tun?

Entsteht während des Törns ein Schaden, gehen Sie möglichst in dieser Reihenfolge vor:

  1. Weitere Schäden verhindern

    Treffen Sie zunächst geeignete Maßnahmen, damit sich der entstandene Schaden nicht vergrößert.

  2. Ihren Stützpunktleiter informieren

    Melden Sie den Schaden so früh wie möglich und stimmen Sie das weitere Vorgehen mit Ihrem Stützpunktleiter ab.

  3. Schaden dokumentieren

    Halten Sie fest, was passiert ist und welche Schäden erkennbar sind. Dokumentieren Sie den Vorfall auch im Logbuch. Bei einer Grundberührung gehört insbesondere die genaue Position zu den wichtigen Angaben.

  4. Falls erforderlich Polizei informieren

    Bei Schäden durch Feuer, Explosion oder Diebstahl sieht die vorliegende Schadeninformation zusätzlich eine polizeiliche Meldung vor.

  5. Reparaturen abstimmen

    Stimmen Sie Reparaturen und die weitere Schadenbewertung mit uns ab. Umfangreiche Reparaturen sollten nicht eigenständig veranlasst werden.

Häufige Fragen zu Versicherung und Kaution

Versicherungsschutz bei Ihrer Yachtcharter an der Ostsee
Welche Versicherungen sind bei meiner Ostsee-Charter bereits enthalten?

Zum Versicherungspaket gehören eine Vollkaskoversicherung für die gecharterte Yacht, eine Haftpflichtversicherung für versicherte Schäden gegenüber Dritten und eine Charterausfallversicherung.

Wie hoch ist die Kaution bei einer Charteryacht?

Die Kaution wird mit Ihrer Buchung festgelegt. Sie beträgt nach den aktuellen Informationen in der Regel zwischen 1.000 und 3.000 Euro. Die für Ihre Yacht geltende Summe finden Sie in Ihren Buchungsunterlagen.

Was passiert mit der Kaution bei einem Schaden?

Die Kaution steht im Zusammenhang mit der Selbstbeteiligung der Vollkaskoversicherung. Welche Summe im konkreten Schadenfall betroffen ist, hängt vom Schaden und den für Ihre Charter geltenden Bedingungen ab.

Gibt es bei einer Grundberührung eine besondere Regelung?

Ja. Bei einer Grundberührung mit einem Schaden von mehr als 5.000 Euro verdoppelt sich nach den für die Ostsee hinterlegten Informationen die Kaution.

Muss ich die Kaution auch mit einer Kautionsversicherung hinterlegen?

Ja. Eine Kautionsversicherung ersetzt die Hinterlegung der Kaution beim Charterbetrieb nicht. Sie dient dazu, das mit der Kaution verbundene finanzielle Risiko entsprechend den Bedingungen des Versicherers zusätzlich abzusichern.

Welche zusätzlichen Versicherungen kann ich abschließen?

Als zusätzlicher Schutz kommen insbesondere eine Kautionsversicherung, eine Reiserücktrittskostenversicherung und eine erweiterte Skipper-Haftpflichtversicherung infrage. Umfang, Selbstbeteiligungen und Voraussetzungen richten sich nach dem jeweiligen Versicherungsprodukt.

Wo kann ich die Zusatzversicherungen abschließen?

First Class Sailing bereitet einen neuen Kundenbereich vor, dessen Veröffentlichung für Ende 2026 geplant ist. Charterkunden mit einer Buchung für 2027 sollen dazu informiert werden. Bis dahin empfiehlt First Class Sailing, sich zu den Zusatzversicherungen direkt beim Partner Yacht-Pool zu informieren.

Was muss ich bei einem Schaden während des Törns tun?

Begrenzen Sie den Schaden soweit möglich, informieren Sie First Class Sailing und dokumentieren Sie den Vorfall einschließlich der relevanten Angaben im Logbuch. Bei einer Grundberührung sollte auch die genaue Position festgehalten werden. Bei Feuer, Explosion oder Diebstahl ist nach den vorliegenden Informationen zusätzlich eine polizeiliche Meldung erforderlich.

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