Ostsee – Häufige Fragen

OSTSEE – HÄUFIGE FRAGEN

FÜHRERSCHEINE UND LIZENZEN

Welche Führerscheine und Kenntnisse benötigt man um eine Segelyacht in der Ostsee zu chartern?

SBF-See

  • Der Skipper benötigt den Sportbootführerschein See oder einen gleichwertigen beziehungsweise höherwertigen Befähigungsnachweis. Die frühere Bezeichnung des Sportbootführerscheins See lautete „Sportbootführerschein Küste“.
  • Sollten Sie noch keine besondere Segelerfahrung haben, freuen wir uns darauf Ihnen hier schon bald unsere Skippertraining-Events für 2027 vorstellen zu können.

SRC Sprechfunkzeugnis

  • Alle unsere Ostsee-Yachten sind mit Funkgeräten inklusive DSC-Controller ausgestattet. Deshalb benötigt der Skipper ein SRC-Sprechfunkzeugnis oder einen gleichwertigen beziehungsweise höherwertigen Nachweis.
  • Bei Yachten unter 12 Metern kann das Funkgerät für 50 Euro ausgebaut werden, wenn kein entsprechendes Funksprechzeugnis vorhanden ist.

Pyroschein

  • An Bord befinden sich pyrotechnische Signalmittel. Deshalb muss mindestens ein Crewmitglied über einen entsprechenden Fachkundenachweis verfügen. Bei älteren Führerscheinen kann diese Berechtigung als Vermerk eingestempelt sein. Mit der Veröffentlichung unseres neuen Kunden-Logins kann wieder eine Signalmittelunterweisung für einmalig 15 Euro gebucht werden.

Woran muss ich bei einer Yachtcharter auf der Ostsee denken?

VOR DEM TÖRN – VORBEREITUNG, AUSSTATTUNG & ANREISE

Was umfasst das Basispaket?

Das Basispaket dient als Grundlage für den Qualitätsstandard der Ostsee-Flotte. Enthalten sind der Gasverbrauch sowie die vollständige Innen- und Außenreinigung nach dem Törn. So kann jede Yacht für die nächste Crew gründlich vorbereitet werden, von der Bilge bis zur Reling. Der Aufwand des Basispakets ermöglicht unseren Teams eine dauerhaft sorgfältige Reinigung und Vorbereitung.

Kann ich eine Yacht auch nur für ein Wochenende chartern?

Eine Kurzcharter ab drei Tagen ist in Einzelfällen möglich und muss individuell angefragt werden. Dabei gelten folgende Bedingungen: - Eine Zusage ist frühestens 12 Tage vor Charterbeginn möglich. - Die Yacht muss einen Wochenpreis von mehr als 1.398 Euro haben. - Die Mindestcharterdauer beträgt drei Tage. - Berechnet wird der Wochenpreis geteilt durch sieben, multipliziert mit der Zahl der Segeltage, zuzüglich des jeweiligen Aufschlags. - Bei drei Tagen beträgt der Aufschlag 30 %, bei vier Tagen 20 %. Bei fünf Tagen fällt kein Aufschlag an. - Eine Anreise am Vortag kostet bei Verfügbarkeit 100 Euro.

Wo finde ich die AGB für die Ostsee-Charter?

Bei jeder Reservierung oder Buchung erhalten Sie gültigen die AGB als PDF. Vorab finden Sie die aktuellen Allgemeinen Geschäftsbedingungen für unsere Ostseestützpunkte hier.

Gibt es Bettwäsche an Bord?

Nein. Decken, Kissen, Laken und Bettbezüge gehören nicht zur Bordausstattung. Das gilt auch für Handtücher, Spültücher, Schwämme, Spülmittel sowie Salz und Pfeffer. Diese Dinge bringen Sie bei einer Ostsee-Charter selbst mit. Bettwäsche kann alternativ gemietet und über einen Hotellerie-Dienstleister geliefert werden. Bitte beachten Sie den notwendigen Vorlauf bei der Bestellung. Die Buchung solcher Extras soll künftig wieder über den neuen First-Class-Sailing-Kundenbereich möglich sein.

Welche Führerscheine benötige ich als Schweizer für eine Charteryacht auf der Ostsee?

Die Anforderungen an Befähigungsnachweise für Schweizer wurden mit amtlichen Stellen geprüft. RYA-Scheine der Royal Yachting Association berechtigen danach nicht zum Führen einer Yacht auf See, wenn der Inhaber kein Engländer ist. Für englische Inhaber werden unter anderem Nachweise der RYA, des British Water Ski and Waterboard, des British Sub Aqua Club oder von International Yachtmaster Training anerkannt. Für Schweizer oder Deutsche reicht ein im Urlaub bei einer entsprechend zertifizierten Segelschule erworbener RYA-Nachweis danach nicht aus. Schweizer ohne deutsche Patente benötigen das „Swiss Certificate of Competence for Ocean Yachting“. Alternativ wird dessen Vorgänger, der „Führerausweis für Yachten auf See B“, akzeptiert. Beide Nachweise müssen zusätzlich mit „A“ für Segelschiff oder „D“ für Motorboot gekennzeichnet sein. Ein „Schiffsführerausweis A-D“ allein reicht nicht aus und muss durch einen der genannten Nachweise ergänzt werden.

Sind aktuelle Seekarten auf den Yachten vorhanden?

Ja. Die Ostsee-Yachten sind mit Seekarten des NV Verlags ausgestattet. Die Kartensätze werden jährlich ausgetauscht, sodass jeweils das Kartenmaterial des aktuellen Jahres an Bord liegt. Aktuelle Berichtigungen und Nachrichten stellt der NV Charts Update Service bereit. Für die Vorbereitung mit elektronischer Navigation stehen außerdem in begrenzter Zahl Codes zur Freischaltung digitaler Karten in der NV App zur Verfügung.

Wann findet die Übergabe und Rückgabe einer Ostsee-Yacht statt?

Die Yacht kann am Samstag ab 07:00 Uhr übernommen werden. Die Rückgabe erfolgt am Freitag bis spätestens 16:00 Uhr. Danach kann die Crew nicht mehr an Bord bleiben, die Yacht muss bis 16:00 Uhr verlassen sein. Eine Vorabend-Anreise mit Übernachtung an Bord wird ebenfalls angeboten. Die Buchung dieser Option soll künftig wieder über den neuen Kundenbereich von First Class Sailing möglich sein.

Welchen zusätzlichen Schutz bietet die Skipper-Haftpflichtversicherung von Yacht-Pool?

Die bei den Yachten enthaltene Haftpflichtversicherung deckt Schäden ab, die mit der Charteryacht an fremdem Eigentum verursacht werden, etwa wenn beim Einlaufen ein anderes Schiff beschädigt wird. Die zusätzliche Skipper-Haftpflichtversicherung von Yacht-Pool erweitert diesen Schutz. Dort ist auch grobe Fahrlässigkeit mitversichert. Außerdem umfasst sie Personenschäden, die durch das Verhalten des Skippers entstehen, zum Beispiel bei einer Halse mit Personenschaden. Der Schutz gilt auch für Fehlverhalten eines Rudergängers. Ansprüche von Crewmitgliedern untereinander sind ebenfalls versichert.

Gibt es einen Flughafentransfer ab Hamburg?

Ja. Servicepartner können Sie mit einem Fahrzeug vom Flughafen Hamburg zu Ihrer Yacht in Flensburg oder Heiligenhafen bringen. Dieser Service muss gesondert angefragt werden. Als Preisbeispiel für die Fahrt vom Flughafen Hamburg nach Flensburg gelten 240 Euro für einen PKW mit maximal vier Personen und 280 Euro für einen Kleinbus mit maximal acht Personen.

Muss ich trotz Kautionsversicherung eine Kaution hinterlegen?

Ja. Auch mit abgeschlossener Kautionsversicherung muss die Kaution hinterlegt werden. Im Schadensfall begleichen Sie den Schaden am Stützpunkt und erhalten dafür eine Rechnung. Diese reichen Sie bei Yacht-Pool ein. Von dort wird der Betrag abzüglich einer Selbstbeteiligung von 50 Euro erstattet.

Darf mein Hund mit an Bord?

In den meisten Fällen ja. Auf fast allen Yachten kann nach vorheriger Rücksprache ein Hund mitgenommen werden. Auf der Ausrüstungsseite der jeweiligen Yacht weist „Haustiere erlaubt“ darauf hin. Fehlt dieser Hinweis, können Sie individuell nachfragen. Steht unter den Besonderheiten ausdrücklich „Keine Haustiere“, ist die Mitnahme nicht möglich. Da nach einem Törn mit Hund eine besonders gründliche Innenreinigung erforderlich ist, muss eine Endreinigung für pauschal 140 Euro gebucht werden.

Wird ein britisches SRC anerkannt?

Ein britisches SRC wird von uns anerkannt. Die Ausbildung ist praxisorientiert und der Nachweis wurde bisher akzeptiert. Die rechtliche Bewertung kann kontrovers sein. Nach den bisherigen Erfahrungen wurden im ersten Jahr zwar intensive Kontrollen und Anhörungen durchgeführt, nach unserem Kenntnisstand jedoch keine Bußgelder verhängt. In den vergangenen Jahren sind uns keine entsprechenden Probleme bekannt geworden. Welche Auswirkungen der Brexit langfristig auf diese Duldung hat, können wir nicht vorhersagen. Bislang sind uns auch daraus keine konkreten Schwierigkeiten bekannt.

WÄHREND DES TÖRNS – ÜBERGABE, SEGEL UND MANÖVER

Was sollte ich beim Einchecken der Yacht kontrollieren?

Beim Eincheck übernehmen Sie die auf der Übernahmeliste aufgeführten Ausrüstungsgegenstände. Kontrollieren Sie deshalb das Inventar und die wichtigen technischen Komponenten sorgfältig. Nach der Übernahme tragen Sie die Verantwortung für die Yacht und für Schäden, die während des Törns entstehen.

Arbeiten Sie die Übernahmeliste vollständig durch und klären Sie offene Punkte direkt bei der Übergabe. Eine sorgfältige Kontrolle schafft Klarheit und hilft, spätere Missverständnisse bei der Rückgabe zu vermeiden.

Wie kontrolliere ich die Segel auf vorhandene Schäden?

Prüfen Sie die Segel vor dem Ablegen oder unmittelbar nach Fahrtbeginn. Achten Sie besonders auf Risse, lose Nähte und andere Beschädigungen des Materials. Auch gewartete Segel können während des Einsatzes stark beansprucht werden.

Entdecken Sie einen Schaden, melden Sie ihn sofort. Reparaturen sind nicht immer kurzfristig möglich und eine verspätete Meldung kann später zu unerwarteten Kosten führen.

Worauf muss ich bei Baumkleid, Sprayhood und Bimini achten?

Baumkleid, Sprayhood und Bimini sind empfindliche Bauteile und sollten regelmäßig kontrolliert werden. Das Baumkleid beziehungsweise der Lazy-Bag ist Sonne, Wind und Salzwasser ausgesetzt. Achten Sie darauf, dass die Lazy-Jacks ausreichend gespannt sind, ohne die Augen des Baumkleids durch zu starken Zug zu belasten.

Bei der Sprayhood können Knicke und Reibung zu Rissen führen. Schoten und andere Leinen sollten deshalb nicht auf der abgeklappten Sprayhood scheuern. Beim Bimini muss darauf geachtet werden, dass ein herunterfallender Baum weder das Gestell verbiegt noch das Tuch beschädigt.

Wie sollte ich mit der Rollgenua umgehen?

Halten Sie das Fockfall stets ausreichend gespannt. Ein loses Fockfall kann sich beim Einrollen vertörnen, verklemmen und dadurch die Rollanlage beschädigen.

Benutzen Sie für die Rollanlage keine Winsch, da die dadurch entstehenden Kräfte das Material unnötig belasten. Nach dem Reffen sollte außerdem der Holepunkt angepasst werden. Das reduziert den Verschleiß des Segels und verbessert dessen Arbeitsweise.

Wie bediene ich das Rollgroßsegel richtig?

Beim Aus- und Einrollen sollte die Yacht möglichst direkt im Wind liegen. So kann sich das Segel ohne unnötige Belastung bewegen. Halten Sie das Segel gespannt, vermeiden Sie dabei aber übermäßigen Zug.

Auch beim Rollgroß darf der Rollmechanismus nicht mit übermäßiger Kraft oder mithilfe einer Winsch betätigt werden. Eine sorgfältige Bedienung schont Segel und Rolleinrichtung.

Wie setze ich ein konventionelles Lattengroßsegel korrekt?

Richten Sie die Yacht zum Setzen des Lattengroßsegels genau gegen den Wind aus. Dadurch verhindern Sie, dass sich das Achterliek in den Lazy-Jacks verfängt.

Reffleinen und Dirk müssen frei laufen und richtig gespannt sein. Beim Einleinen-Reffsystem sollte nur so viel Spannung verwendet werden wie tatsächlich erforderlich. Zu hoher Druck auf die Kauschpunkte kann das Segeltuch beschädigen oder Risse verursachen.

Was ist beim Reffen und beim Segeltrimm zu beachten?

Reffen Sie bei stärkerem Wind rechtzeitig. Beginnen Sie mit dem Großsegel, um Krängung zu reduzieren und die Yacht zu stabilisieren. Wenn es die Bedingungen zulassen, können Sie einige Grad vom Am-Wind-Kurs abfallen und die Rollgenua ungerefft fahren. Dadurch wird das Material weniger belastet und die Yacht kann besser beschleunigen.

Vermeiden Sie starkes und dauerhaftes Killen der Segel, da dies das Tuch belastet und dessen Lebensdauer verkürzt. Ein passender Trimm verbessert zugleich Stabilität, Geschwindigkeit und Balance der Yacht.

Wie werden die Winschen richtig benutzt?

Legen Sie die Schot mindestens drei- bis viermal um die Winsch, bevor sie belegt wird. Dadurch werden die Zugkräfte besser verteilt und der Metallarm der Winsch wird vor zu hoher Belastung geschützt.

Elektrische Winschen dürfen nicht bis zum Anschlag gefahren werden. Für Feintrimm sollte die Einstellung von Hand und ohne elektrische Unterstützung erfolgen.

Wie kontrolliere ich die Rettungswesten vor dem Ablegen?

Jedes Crewmitglied sollte seine Rettungsweste vor der Abfahrt kontrollieren. Prüfen Sie insbesondere die CO2-Patrone und die Salztablette und lagern Sie die Westen trocken, damit keine Feuchtigkeit unbeabsichtigt den Auslösemechanismus aktiviert.

Kontrollieren Sie außerdem die Kontroll-Klammer und die Gummidichtung. An der Gummidichtung sollten keine Rillenmuster vorhanden sein und an der Öffnung darf keine Nadelspitze sichtbar sein.

Was ist beim An- und Ablegen wichtig?

Bereiten Sie Fender und Leinen rechtzeitig vor und verschaffen Sie sich besonders in unbekannten Häfen einen Überblick über die Situation. Begrenzter Platz kann eine kurzfristige Anpassung des geplanten Manövers erforderlich machen.

Besprechen Sie das Manöver vorher mit der Crew und verteilen Sie eindeutige Aufgaben. Leinen dürfen nicht im Wasser hängen, da sie sich in der Antriebswelle verfangen können. Richtig positionierte Fender schützen Reling und Rumpf vor Beschädigungen.

Kann ich mit der Yacht unter der Fehmarnsundbrücke hindurchfahren?

Wir geben grundsätzlich keine Aussage dazu ab, ob eine Yacht unter einer bestimmten Brücke hindurchpasst. Wir nennen Ihnen die Masthöhe. Die Entscheidung über eine Durchfahrt liegt beim Bootsführer, weil verschiedene Faktoren die tatsächlich verfügbare Durchfahrtshöhe beeinflussen können.

Bei der Fehmarnsundbrücke sind laut Seekarte 21 m Durchfahrtshöhe bei Normalnull angegeben. In etwa 90 % der Fälle zeigt die Anzeige am Brückenpfeiler 22 m. Nachrichten für Seefahrer können jedoch zeitweise weitere Einschränkungen melden, beispielsweise eine Reduzierung um 3 m. Damit können sich je nach zugrunde gelegtem Wert 18 oder 19 m ergeben. Gleichzeitig kann eine angekündigte Baustellensituation vor Ort anders aussehen als erwartet.

Ähnliches gilt für die Great Belt Bridge. Dort bestehen mehrere mögliche Durchfahrten. In der Praxis ist eine Anmeldung über Funk erforderlich und Great Belt Traffic gibt anschließend vor, welche Durchfahrt zu benutzen ist.

Entscheidend sind deshalb die Angaben aus der aktuellen Seekarte, die Nachrichten für Seefahrer und die tatsächliche Masthöhe der Yacht. Nachrichten für Seefahrer müssen immer berücksichtigt werden.

Wie ankere ich mit der Charteryacht sicher?

Kontrollieren Sie vor dem Ankern den Bolzen am Ankerbeschlag und den Zustand der Ankerwinsch. Das Ankergeschirr sollte zusätzlich mit einem Tampen gesichert sein, wenn kein Querbolzen vorhanden ist.

Erklären Sie der Crew die Bedienung der Anlage. Bei elektrischen Ankerwinden ist zu beachten, dass diese häufig nur bei laufendem Motor funktionieren. Beim Übernachten vor Anker oder bei stärkerem Wind muss die Länge der ausgebrachten Kette zur Wassertiefe passen, damit der Anker ausreichend Halt bekommt.

WÄHREND DES TÖRNS – BORDTECHNIK, WASSER UND MASCHINE

Wie benutze ich die Heizung an Bord richtig?

Stellen Sie beim Start zunächst die maximale Solltemperatur ein und lassen Sie die Heizung etwa zehn Minuten mit voller Leistung laufen. Das vermindert Rußablagerungen und unterstützt einen zuverlässigen Betrieb.

Schaltet sich die Heizung schnell wieder ab, prüfen Sie abgeknickte Warmluftschläuche und geschlossene Lüftungslamellen. Auch ein zu niedriger Batterieladezustand ist eine häufige Ursache für Heizungsprobleme. Rund 80 % der entsprechenden Störungen gehen auf eine unzureichende Spannung zurück. Der Heizungsauslass muss außerdem frei bleiben, damit keine Brandgefahr entsteht.

Sind die Wassertanks bei der Übernahme gefüllt?

Vergewissern Sie sich vor dem Ablegen, dass der Wassertank frisch befüllt wurde. Lassen Sie zunächst ausreichend Wasser durch den Tankschlauch laufen, bis kaltes Wasser austritt. So werden mögliche Verunreinigungen ausgespült, die während der Lagerung im Schlauch entstanden sein können.

Bei der Rückgabe sollte der Tank möglichst leer sein, damit die nächste Crew frisches Wasser einfüllen kann. Verwenden Sie das Tankwasser nicht als Trinkwasser, da sich seine Qualität abhängig von der Temperatur schnell verschlechtern kann.

Wie benutze ich die Wasserpumpen an Bord?

Schalten Sie die Frischwasserpumpe nur ein, wenn tatsächlich Wasser benötigt wird. Bleibt sie dauerhaft eingeschaltet, kann zu hoher Druck entstehen. Dadurch kann Wasser in die Bilge gelangen und der Verbrauch steigen.

Schalten Sie die Pumpe nach Gebrauch ab und lassen Sie einen Warmwasserhahn leicht geöffnet, damit sich der Druck abbauen kann. Falls der Wasserdruck unerwartet sinkt, kontrollieren Sie alle Zapfstellen einschließlich der Heckdusche, da dort unbeabsichtigt Wasser austreten kann.

Was muss ich beim Dieseltank und beim Tanken beachten?

Die Yacht wird mit vollem Dieseltank übergeben und soll ebenfalls vollgetankt zurückgegeben werden. Achten Sie beim Tanken sehr genau darauf, den richtigen Einfüllstutzen zu benutzen.

Diesel im Wassertank oder Wasser im Dieseltank kann erhebliche Schäden verursachen. Auch wenn die Stutzen normalerweise gekennzeichnet sind, sollte vor dem Tanken sicherheitshalber mehrfach kontrolliert werden, welcher Anschluss verwendet wird.

Wofür sind die Ventile und Absperrhähne an Bord wichtig?

An Bord befinden sich Seeventile für Frisch- und Abwasser sowie für Diesel. Ventile, die gerade nicht benötigt werden, sollten geschlossen bleiben, um Wasser- und Umweltschäden zu verhindern.

Die Position der Absperrhähne ist im Ventilplan der Bordunterlagen verzeichnet. Ein versehentlich geöffnetes Dieselventil oder ein geschlossener Kühlwasserhahn bei laufender Maschine kann schwere Schäden verursachen.

Wie verwende ich den Landstrom sicher?

Im Hafen sollte die Yacht an den Landstrom angeschlossen sein, damit die Batterien geladen werden und elektrische Geräte betrieben werden können. Kontrollieren Sie regelmäßig die Ladekontrolllampe und achten Sie darauf, ob Sicherungen an den Steckdosen des Stegs ausgelöst haben.

Bei niedriger Spannung oder einem Batteriealarm können die Batterien durch den laufenden Motor bei ungefähr 1.500 Umdrehungen pro Minute geladen werden. Fließt trotz angeschlossenem Landstrom kein Strom, kontrollieren Sie auch den Hauptschalter.

Wie starte und stoppe ich den Motor richtig?

Prüfen Sie vor dem Start, ob der Schalthebel auf Neutral steht. Bei vielen Yachten lässt sich der Motor bei eingelegtem Gang nicht starten.

Springt der Motor trotzdem nicht an, kontrollieren Sie den Hauptschalter, die Starterbatterie und den geöffneten Dieselabsperrhahn. Nach dem Abstellen des Motors muss auch die Zündung vollständig ausgeschaltet werden. Bleiben Schalter unbeabsichtigt aktiv, kann die Batterie entladen werden und es können kostspielige Schäden entstehen.

Welche Kontrollen muss ich regelmäßig an der Maschine durchführen?

Kontrollieren Sie vor jedem Start den Ölstand und die Kühlflüssigkeit. Während des Motorbetriebs muss ausreichend Kühlwasser am Heck austreten. Außerdem sollte die Yacht nicht stärker als 10 Grad krängen, damit Öl- und Wasserzufuhr gewährleistet bleiben.

Führen Sie diese Kontrollen konsequent durch und dokumentieren Sie sie im Logbuch. Ungewöhnliche Geräusche können auf einen verstopften Kühlkreislauf hinweisen und sollten kurzfristig überprüft werden.

Wie bediene ich die Schaltung richtig?

Schalten Sie vorsichtig und legen Sie beim Wechsel zwischen Vorwärts- und Rückwärtsgang eine kurze Pause im Leerlauf ein. Dadurch werden Getriebe und Schaltzug weniger belastet.

Im Hafen soll die Yacht eingekuppelt bleiben und der Rückwärtsgang eingelegt sein. Das stabilisiert die Welle und verringert Geräusche. Beim Starten auf See kann der Rückwärtsgang dagegen ausgekuppelt bleiben.

WÄHREND DES TÖRNS – NAVIGATION, HILFE UND SCHÄDEN

Welche Gefahrengebiete sollte ich mit der Yacht vermeiden?

Einige Gebiete erfordern wegen Wassertiefe und Schadensrisiko besondere Vorsicht. Yachten mit einem Tiefgang ab 1,75 m dürfen den Guldborg-Sund aufgrund zahlreicher Schäden und unsicherer Tiefenangaben nicht durchfahren.

Auch im Fehmarnsund sowie in bestimmten Bereichen der Flensburger Förde bestehen Gefahren durch große Steine und flache Wasserstellen. Halten Sie sich genau an die Betonnung und passieren Sie Untiefentonnen nicht auf der falschen Seite. Schäden infolge einer unsicheren Durchfahrt können als grob fahrlässiges Verhalten gewertet werden und zum Verlust des Versicherungsschutzes führen.

Wie muss ich das Logbuch führen?

Der Skipper ist verpflichtet, das Logbuch sorgfältig und täglich zu führen. Dokumentiert werden unter anderem Positions- und Wetterdaten sowie Zwischenfälle, die festgehalten werden müssen. Ein vollständig geführtes Logbuch kann bei Versicherungs- und Haftungsfragen eine wichtige Rolle spielen und bei Unfällen oder rechtswidrigem Verhalten von Behörden angefordert werden. Auch Crew und Skipper sollten darin eingetragen sein.

Beim Einchecken erhalten Sie von uns ein einfaches Logbuch, das nach dem Törn abgegeben werden muss. Kopien können wir nicht anfertigen. Möchten Sie zusätzlich ein persönliches Logbuch als Erinnerung führen, können Sie sich zwei Exemplare geben lassen. Das Logbuch mit den Pflichtangaben geben Sie nach dem Törn zurück, das zweite können Sie mit Ihren persönlichen Einträgen mit nach Hause nehmen.

Was mache ich, wenn ich während des Törns Hilfe benötige?

In einem Notfall erreichen Sie die Seenotleitstelle über UKW-Kanal 16 oder telefonisch unter +49 421 536870. Speichern Sie außerdem die Service-Hotline vor dem Ablegen in Ihrem Mobiltelefon.

Prüfen Sie bei einem Notruf, dass das Funkgerät auf voller Leistung arbeitet. Bei technischen Fragen können Sie das Servicetelefon des Vercharterers nutzen. Schildern Sie einen Notfall möglichst genau, damit gezielt und schnell geholfen werden kann.

Darf ich notwendige Reparaturen unterwegs selbst beauftragen?

Reparaturen aufgrund von Materialverschleiß dürfen Sie bis zu einem Betrag von 150 € ohne vorherige Rücksprache mit dem Vercharterer veranlassen. Lassen Sie sich eine quittierte Rechnung ausstellen, auf der der Schiffsname und die ausgeführten Reparaturarbeiten vermerkt sind. Diese Rechnung können Sie anschließend zur Erstattung einreichen.

Bei Kosten von mehr als 150 € ist vor der Beauftragung eine Zustimmung erforderlich. Beschädigte Teile und die Dokumentation der Reparatur müssen für den Vercharterer aufbewahrt werden.

Wie muss ich einen Versicherungsschaden melden?

Versuchen Sie zunächst, den Schaden so gering wie möglich zu halten, und dokumentieren Sie ihn unmittelbar. Informieren Sie den Vercharterer sofort und tragen Sie den Vorfall in das Logbuch ein.

Beschreiben Sie den Schaden möglichst genau. Bei einer Grundberührung muss insbesondere die exakte Position festgehalten werden. Bei Schäden durch Feuer, Explosion oder Diebstahl ist zusätzlich eine Meldung bei der Polizei erforderlich. Folgen Sie gegebenenfalls den Anweisungen der Versicherung und überlassen Sie die Bewertung des Schadens den zuständigen Fachleuten, damit mögliche Ansprüche vollständig geltend gemacht werden können.

NACH DEM TÖRN – RÜCKGABE, CHECK-OUT & REINIGUNG

Wie läuft die Rückgabe der Yacht ab?

Planen Sie für die Rückkehr genügend Zeit ein. Am letzten Törntag ist eine kurze Etappe zum Heimathafen sinnvoll, damit die Yacht ohne Zeitdruck zurückgegeben werden kann. Nutzen Sie den Morgen zur Vorbereitung und berücksichtigen Sie angekündigten Sturm oder andere ungünstige Wetterbedingungen frühzeitig in Ihrer Planung. Auch die nachfolgende Crew soll pünktlich starten können. Vor der Rückgabe muss die Yacht im Heimathafen vollgetankt werden.

Was sollte ich beim Check-out noch beachten?

Bestätigen Sie nach dem Anlegen im Stegbüro den Termin für die Rückgabe. Die Yacht soll aufgeräumt und besenrein übergeben werden, sofern keine Endreinigung gebucht wurde. Inventar und Zustand werden gemeinsam mit dem Bootsmann geprüft. Schäden sollten direkt vor Ort angesprochen und geklärt werden. Das vermeidet spätere Rückfragen und schafft Klarheit über mögliche Mängel und Verantwortlichkeiten.

Kann ich nach der Rückgabe am Freitag bis Samstag an Bord bleiben?

Grundsätzlich nein. Für die Anreise kann eine Vorabend-Anreise für 100 Euro gebucht werden. Damit können Sie am Freitag vor Charterbeginn ab 22:00 Uhr an Bord übernachten. Der eigentliche Eincheck erfolgt am Samstagmorgen. Bei der Rückgabe muss die Yacht am Freitag bis 16:00 Uhr verlassen werden. Diese Zeiten ermöglichen der nächsten Crew gegebenenfalls ebenfalls eine Vorabend-Anreise ab 22:00 Uhr. Gleichzeitig können Sie selbst den Samstag und den Freitag Ihrer Charter möglichst vollständig als Segeltage nutzen. Ist die Yacht nach Ihrer Rückgabe nicht direkt weiterverchartert, kann in Einzelfällen vor Ort geklärt werden, ob eine Übernachtung bis Samstag möglich ist. Dafür werden wie bei der Vorabend-Anreise 100 Euro berechnet. Ist Ihre Yacht anschließend belegt, steht eventuell eine andere freie Yacht als „Schlafschiff“ zur Verfügung. Dafür fallen die Kosten einer Endreinigung von 13,50 Euro je Schiffsmeter an. Beide Möglichkeiten können nicht vorab zugesagt werden und lassen sich erst beim Auscheck vor Ort klären.

Was bedeutet Endreinigung bei der Rückgabe?

Sie übernehmen eine von uns gereinigte Yacht. Nach dem Törn geben Sie das Schiff aufgeklartert und besenrein zurück. Das unterstützt unsere Serviceteams dabei, die anschließende gründliche Reinigung zuverlässig durchzuführen. Auch wenn die Endreinigung Bestandteil des Pakets ist, gehört das Aufklaren zur Seemannschaft. Die Yacht soll ordentlich, aufgeräumt und respektvoll behandelt zurückgegeben werden. Unser Team übernimmt danach die vollständige Reinigung und bereitet das Schiff für die nächste Crew vor.

Wie wird die Kaution nach dem Törn abgerechnet?

Wenn keine Schäden gemeldet wurden, werden Kautionsfreigabe und Abrechnung innerhalb von drei Tagen bearbeitet. Nach der Rückgabe erfolgt die Bearbeitung in der Zentrale, und die Crew erhält innerhalb von drei Werktagen eine Rückmeldung. Rechnungen zur Chartergebühr, zur Kaution und zu Zusatzleistungen sollen künftig im neuen Kundenbereich von First Class Sailing verfügbar sein. Bei Verzögerungen, etwa weil ein Schaden zunächst bewertet werden muss, erhalten Sie eine Benachrichtigung. Den Stand der Abrechnung können Sie außerdem in der Zentrale erfragen.

Was sollte ich nach dem Törn noch tun?

Nach dem Törn können Sie eine Bewertung hinterlassen und die Yacht kommentieren. Dieses Feedback hilft uns bei der Weiterentwicklung von Service und Qualität und unterstützt zugleich andere Chartergäste bei der Auswahl. Die Bewertungsfunktion soll künftig im neuen Kundenbereich von First Class Sailing zur Verfügung stehen.

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